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Auto Recycling Joure b.v.

Land:
Netherlands nl
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Anzahl der Waren auf Lager:
16 648Artikel
12 832auf Lager
3 816nicht auf Lager
Impressum
Land: 
Netherlands
Ort: 
Joure
PLZ: 
8501 XL
Registergericht: 
01064700
Vertretungsberechtigte(r): 
Frens IJben
USt.-ID-Nr. : 
NL807835110B01

AGB

Stand: 22.09.2023

Anwendungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Bedingungen gelten für den Abschluss von Verträgen durch Auto Recycling Joure über den Verkauf und/oder die Lieferung gebrauchter Fahrzeugteile sowie für die Durchführung solcher Verträge. Auf diese Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung gebrauchter Fahrzeugteile finden die Garantiebedingungen von Auto Recycling Joure Anwendung.

1.2 Wenn der Käufer eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft ist, wird diejenige Person, die für sie handelt, davon ausgegangen, sich persönlich als hauptverantwortlicher Schuldner verpflichtet zu haben, es sei denn, Auto Recycling Joure stimmt schriftlich und ausdrücklich anderweitig zu.

Preise
2.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Beträge ohne Abzug oder Rabatt und inklusive Mehrwertsteuer, einschließlich etwaiger Anpassungen gemäß der Mehrwertsteuer-Margenregelung von Auto Recycling Joure.

2.2 Die Preise gelten für die Lieferung ab Werk, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2.3 Preisangaben für zum Verkauf angebotene Artikel und Angaben zu Spezifikationen in allgemeinen Angeboten wie Katalogen, Preislisten und anderen Druckwerken sind unverbindlich. Sie binden Auto Recycling Joure nicht, und der Käufer kann sich nicht darauf berufen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart oder angegeben.

Lieferung
3.1 Die Lieferung erfolgt ab Werkstatt oder Lager. Der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet.

3.2 Das Risiko für den Verkauf geht über, sobald die Artikel zur Lieferung oder Versendung bereitstehen.

3.3 Der Verkauf erfolgt im Ist-Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

3.4 Der Transport von Teilen durch Auto Recycling Joure erfolgt vollständig auf Kosten und Risiko des Käufers.

Lieferzeit
4.1 Lieferzeiten werden in Absprache und annähernd von Auto Recycling Joure festgelegt. Lieferzeiten gelten niemals als verbindliche Frist. Die Lieferzeit beginnt mit der mündlichen oder schriftlichen Auftragsbestätigung.

4.2 Im Falle einer nicht rechtzeitigen Lieferung haftet Auto Recycling Joure nicht für Schäden, die dem Käufer aufgrund einer verspäteten Lieferung entstehen, es sei denn, der Käufer hat Auto Recycling Joure schriftlich in Verzug gesetzt und dem Unternehmen eine Frist von mindestens der Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit eingeräumt, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.

4.3 Soweit gesetzlich zulässig, kann der Käufer den Vertrag wegen Überschreitung der Frist nicht auflösen, es sei denn, die Frist gemäß Absatz 2 dieses Artikels ist abgelaufen und die Aufrechterhaltung des Vertrags kann nicht mehr vom Käufer verlangt werden.

4.4 Wenn der Käufer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung von Auto Recycling Joure, dass der Kauf zur Abholung bereitsteht, den Kauf abholt, wird der Vertrag ohne gerichtliche Einmischung aufgelöst, es sei denn, Auto Recycling Joure teilt dem Käufer schriftlich mit, dass sie die Erfüllung verlangt.

Zahlung
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung bar.

5.2 Bei Kauf auf Rechnung muss die Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.

5.3 Wenn am Fälligkeitstag keine oder keine rechtzeitige oder unvollständige Zahlung erfolgt ist, gerät der Käufer ohne Mahnung oder Mahnung automatisch in Verzug und ist er über den ausstehenden Betrag sofort zur Zahlung des gesetzlichen Zinssatzes pro Monat oder Teil eines Monats ab dem Fälligkeitstag verpflichtet.

5.4 Im Falle von Absatz 3 dieses Artikels hat Auto Recycling Joure das Recht, den Kauf durch eine außergerichtliche Erklärung innerhalb der Frist gemäß Artikel 7:44 BW rückgängig zu machen. Durch diese Erklärung wird der Kauf aufgelöst.

5.5 Alle Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Kosten - einschließlich Inkassobüros, Gerichtsvollzieher und Anwälte -, die mit der Durchsetzung der Rechte von Auto Recycling Joure gegenüber dem Käufer verbunden sind, trägt der Käufer. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden gemäß dem Inkassotarif der niederländischen Anwaltskammer berechnet, mit einem Mindestbetrag von 50,00 €.

Eigentumsvorbehalt
6.1 Solange der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber Auto Recycling Joure hinsichtlich der Lieferung nicht vollständig nachgekommen ist, bleiben bereits gelieferte Waren Eigentum von Auto Recycling Joure.

6.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, gelieferte Waren - solange sie nicht bezahlt sind - an Dritte weiterzuleiten, zu verleihen, zu verpfänden oder zu übertragen.

6.3 Der Käufer trägt das Risiko für unbezahlte Waren in Bezug auf jeglichen direkten oder indirekten Schaden, der durch ihn selbst oder andere verursacht wird.

7.1 Der Käufer ist verpflichtet, Lieferungen nach Ausführung sorgfältig auf mögliche Mängel in Form von Abweichungen von Spezifikationen und sonstigen erkennbaren Mängeln zu überprüfen. Festgestellte Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung an Auto Recycling Joure gemeldet werden. Diese Meldung muss schriftlich erfolgen und eine Beschreibung des festgestellten Mangels enthalten, unter Angabe der Rechnung und der Rechnungsnummer. Um die Garantiebedingungen von Auto Recycling Joure anzuwenden, ist das späteste Melddatum 1 Monat nach dem Kauf (gemäß Artikel 4 der Garantiebedingungen von Auto Recycling Joure).

7.2 Der Käufer muss es Auto Recycling Joure ermöglichen, den festgestellten Mangel zu überprüfen. Wenn der Käufer nicht gemäß den Bestimmungen dieses Artikels vorgeht, verliert er das Recht, sich auf Mängel zu berufen, die er bei einer sorgfältigen Prüfung innerhalb der genannten Frist vernünftigerweise hätte feststellen können.

7.3 Soweit dies gesetzlich zulässig ist, berechtigen Mängel in der gelieferten Ware den Käufer nicht zur Auflösung des Vertrags, es sei denn, es handelt sich um den in Absatz 2 dieses Artikels genannten Mangel und Auto Recycling Joure ist trotz wiederholter Versuche nicht in der Lage, den Mangel zufriedenstellend zu beheben. In diesem Fall ist der Käufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, sofern ihm die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist.

7.4 Der Käufer hat die Kosten für unbegründete Beschwerden an Auto Recycling Joure zu erstatten.

7.5 Soweit dies gesetzlich zulässig ist, berechtigt eine Mängelrüge den Käufer nicht, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen.

7.6 Die Bestimmungen dieses Artikels 7 gelten unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 7 der Garantiebedingungen von Auto Recycling Joure.

Höhere Gewalt
8.1 Falls Auto Recycling Joure ganz oder teilweise seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, kann dieses Versäumnis Auto Recycling Joure nicht zugerechnet werden, wenn die Erfüllung des Vertrags durch einen - vorhersehbaren oder unvorhersehbaren - Umstand erschwert oder unmöglich gemacht wird, der außerhalb der Kontrolle von Auto Recycling Joure liegt, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf: - Mängel bei Lieferanten/Transportunternehmen; - Krieg, Unruhen oder ähnliche Situationen; - Sabotage, Boykott, Streik oder Besetzung; - Maschinenschäden; - Diebstahl aus den Lagern; - Betriebsstörungen; - Regierungsmaßnahmen; - Schlechtes Wetter; - Blitzschlag; - Brand.

8.2 Wenn sich eine Situation gemäß Absatz 1 dieses Artikels ergibt, ist Auto Recycling Joure, soweit gesetzlich zulässig, nicht haftbar für etwaige Schäden, die dem Käufer daraus entstehen könnten, und Auto Recycling Joure kann nach eigenem Ermessen die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzen bzw. den Vertrag ohne gerichtliche Einmischung ganz oder teilweise auflösen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein.

Verwendung der Sache
9.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Sache entsprechend ihrer Art und Bestimmung sowie unter Beachtung aller gesetzlichen Gebrauchsvorschriften und gegebenenfalls der von Auto Recycling Joure vorgeschriebenen Gebrauchsanweisungen zu verwenden.

9.2 Wenn der Käufer die gelieferte Sache nicht gemäß Absatz 1 dieses Artikels verwendet und den Käufer Auto Recycling Joure für Schäden verantwortlich macht, die im Zusammenhang mit der Verwendung der gelieferten Sache entstanden sind, muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden auf einen Mangel an der von Auto Recycling Joure gelieferten Sache zurückzuführen ist und nicht auf eine Verwendung, die nicht gemäß Absatz 1 dieses Artikels erfolgt ist.

9.3 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 10 und Absatz 2 dieses Artikels haftet Auto Recycling Joure niemals für Personenschäden, wenn der Käufer gegen die Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels gehandelt hat. Soweit gesetzlich zulässig, hat der Käufer Auto Recycling Joure von Ansprüchen von Arbeitnehmern oder anderen Dritten, insbesondere Abnehmern, freizustellen, sofern diese nicht von den aus Absatz 1 dieses Artikels resultierenden Gebrauchsanweisungen Kenntnis genommen haben.

Haftung
10.1 Für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen ergeben, für die Auto Recycling Joure rechtlich haftbar gemacht werden kann, gilt, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen, dass die Haftung von Auto Recycling Joure den Rechnungsbetrag nicht übersteigt.

10.2 Schäden, soweit sie aus entgangenem Gewinn oder verminderten Einnahmen sowie aus allen anderen mittelbaren oder Folgeschäden resultieren, wie z.B. Betriebsschäden oder jegliche Schadensersatz- oder Strafzahlungen, die der Käufer an Dritte leisten muss, werden in keinem Fall erstattet, es sei denn, es bestehen abweichende zwingende gesetzliche Bestimmungen.

10.3 Vorbehaltlich einer Haftung von Auto Recycling Joure gemäß Abschnitt 3, Titel 3, Buch 6 des Bürgerlichen Gesetzbuches und soweit dies gesetzlich zulässig ist, stellt der Käufer Auto Recycling Joure von Ansprüchen Dritter frei, die behaupten, infolge des gekauften Produkts oder einer Handlung oder Unterlassung von Auto Recycling Joure im Rahmen der Vertragserfüllung einen Schaden erlitten zu haben, es sei denn, der Käufer weist nach, dass Auto Recycling Joure gegenüber dem Käufer haftbar ist und diesen Schaden erstatten muss.

10.4 Auto Recycling Joure wird, unter Verfall des Rechts auf Schadensersatz, bei der Untersuchung der Ursache, Art und Umfang des geltend gemachten Schadens alle gewünschte Unterstützung gewährt.

10.5 Artikel 8 der Garantiebedingungen gilt entsprechend.

11.1 Die vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrags erfolgt durch eine schriftliche Erklärung einer der dazu berechtigten Parteien. Bevor der Käufer eine schriftliche Auflösungserklärung an Auto Recycling Joure richtet, muss der Käufer Auto Recycling Joure immer zuerst schriftlich in Verzug setzen und ihm eine angemessene Frist geben, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.

11.2 Der Käufer hat kein Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Verpflichtungen auszusetzen, wenn er selbst bereits in Verzug war mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen. Diese Bestimmung lässt das etwaige Recht des Verbraucherkäufers auf Aussetzung gemäß einer gesetzlichen Bestimmung unberührt.

11.3 Wenn Auto Recycling Joure einer Auflösung zustimmt, ohne dass ein Verschulden ihrerseits vorliegt, hat sie Anspruch auf Schadensersatz für sämtliche Vermögensschäden wie Kosten, entgangenen Gewinn und angemessene Kosten zur Feststellung von Schäden und Haftung.

11.4 Im Falle einer teilweisen Auflösung kann der Käufer, soweit dies gesetzlich zulässig ist, keinen Anspruch auf Rückgängigmachung bereits erbrachter Leistungen durch Auto Recycling Joure geltend machen, und Auto Recycling Joure hat weiterhin das Recht auf Zahlung für bereits erbrachte Leistungen, ungeachtet ihres Rechts, ihre Leistungen rückgängig zu machen und Schadensersatz zu verlangen.